Sehr geehrte Verkehrsteilnehmer, Anlieger und Anwohner,
regelmäßig erhalten wir folgende Beschwerden über die Parksituationen im Stadtgebiet:
· Fahrzeuge werden auf den Gehwegen geparkt, sodass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollator nicht mehr vorbeikommen.
· Fahrzeuge werden zu nahe an der Straßenkreuzung geparkt (Mindestabstand 5 m), sodass nicht genug Sicht in den Kreuzungsbereich, eine ungehinderte Fußgängerquerung und ein Abbiegen von Fahrzeugen möglich ist.
· Fahrzeuge parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung, es gilt jedoch das Rechtsparkgebot.
· Fahrzeuge werden auf gleicher Höhe geparkt, sodass eine Durchfahrtsbreite von 3 m nicht eingehalten werden kann.
Das Verkehrsaufkommen und die Anzahl der Fahrzeuge ist in den letzten Jahren gestiegen. Vermehrt kommen Firmenfahrzeuge, Anhänger, Speditionen und Wohnmobile/-wagen hinzu.
Die Straßen müssen immer soweit freigehalten werden, dass ein Durchkommen der Feuerwehr- und/oder Rettungsfahrzeuge jederzeit gewährleistet ist und es nicht zu Behinderungen kommt.
Die Parksituation würde sich um einiges entspannen, wenn Garagen, Einfahrten, Höfe oder andere Abstellmöglichkeiten genutzt würden. Leider ist ein Parken vor der eigenen Haustür nicht immer möglich.
Wir möchten Sie bitten, Ihre Fahrzeuge zukünftig ordnungsgemäß zu parken und die Fahrzeuge in Garagen, Einfahrten, Höfe etc. abzustellen, wenn eine Möglichkeit dazu besteht.
Ihre Stadtverwaltung