Gefahrenabwehrverordnung und Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Nationalparkstadt Frankenau | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Gefahrenabwehrverordnung und Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Nationalparkstadt Frankenau

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Frankenau hat am 13. August 2026 die Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung beschlossen. Ebenso hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Frankenau am 30. September 2026 eine neue Verwaltungskostensatzung beschlossen.

Gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Frankenau wird darauf hingewiesen, dass die Gefahrenabwehrverordnung und die Verwaltungskostensatzung auf der Internetseite www.frankenau.de/Aktuelles/Bekanntmachungen öffentlich bekanntgemacht werden.

Interessenten können die Gefahrenabwehrverordnung sowie die Verwaltungskostensatzung während der öffentlichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung in Papierform einsehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen lassen.