Wir möchten Sie über folgendes in Kenntnis setzen:
Bei einem Wegzug aus Frankenau und Stadtteilen wird Ihr Hund nicht automatisch von der Hundesteuer abgemeldet.
Ihren Hund müssen Sie beim Steueramt der Stadt Frankenau abmelden und bei der neuen Gemeinde anmelden.
Das gleiche gilt bei einem Zuzug.
Ihr Hund ist beim Steueramt der Stadt Frankenau anzumelden und bei der alten Gemeinde abzumelden.