Im Oktober 2020 wurde der Nationalpark Kellerwald-Edersee um knapp 2.000 Hektar nördlich und östlich des Edersees erweitert. Der vorliegende Teilplan wurde gemäß Nationalparkverordnung (§ 6 Abs. 4) aufgrund der wesentlichen flächenmäßigen Erweiterung in 2020 erstellt. Er gilt als Übergangsplan bis 2030 bzw. bis zur nächsten Gesamtplanung für das Nationalparkgebiet für den Zeitraum 2031-2040.
Der Teilplan enthält eine Bestandsanalyse und Maßnahmenplanung für den neuen Nationalparkteil. Das Nationalparkamt stellt hiermit seine bisher ermittelten Erkenntnisse dar und erhebt noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er ergänzt den bestehenden Nationalparkplan, den das Nationalparkamt bereits für den südlichen Teil des Parks für den Zeitraum 2021-2030 erarbeitet hat.
Im Rahmen dieses Planungsverfahrens holt das Nationalparkamt Kellerwald-Edersee Stellungnahmen des Nationalparkbeirats, der Träger öffentlicher Belange, der an das neue Nationalparkgebiet angrenzenden Städte und Gemeinden sowie der relevanten Verbände und Organisationen zum Teilplan ein (§ 6 Abs. 2 Nationalparkverordnung). Die Stellungnahmen sind bis zum 19.09.2025 abzugeben. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung:
Online zum Download verfügbar: Beteiligungsverfahren
Dauer 01.08.2025 bis 19.09.2025